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Geschäftssitz: Office 303, 28 Kinira, 8011 Paphos, Zypern
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Wir möchten Sie nachfolgend darüber informieren, welche Daten Ihres Besuchs zu welchen Zwecken verwendet werden. Sollten darüber hinaus noch Fragen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten offen bleiben, können Sie sich gerne an unsere Datenschutzbeauftragte wenden.
Was sind personenbezogene Daten?
Was sind personenbezogene Daten?
Der Begriff der personenbezogenen Daten ist im Bundesdatenschutzgesetz definiert. Danach sind dies Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Darunter fallen also beispielsweise Ihr bürgerlicher Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihr Geburtsdatum.
Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Webseite sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften erforderlich ist.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
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Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
Kontakt
Personenbezogene Daten werden durch uns erfasst, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen, beispielsweise wenn Sie mit uns in Kontakt treten. Die uns auf diese Weise übermittelten personenbezogenen Daten werden wir selbstverständlich ausschließlich für den Zweck verwenden, zu dem Sie uns diese bei der Kontaktierung zur Verfügung stellen. Diese Angaben dienen uns zur Konkretisierung Ihrer Anfrage und zur verbesserten Abwicklung Ihres Anliegens. Eine Mitteilung dieser Angaben erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis und mit Ihrer Einwilligung. Soweit es sich hierbei um Angaben zu Kommunikationskanälen (beispielsweise E-Mail-Adresse, Telefonnummer) handelt, willigen Sie außerdem ein, dass wir Sie ggf. auch über diesen Kommunikationskanal kontaktieren, um Ihr Anliegen zu beantworten.
Ihre Einwilligungserklärungen können Sie selbstverständlich jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Sicherheit
Wir haben umfangreiche technische und betriebliche Schutzvorkehrungen getroffen, um Ihre Daten vor zufälligen oder vorsätzlichen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsverfahren werden regelmäßig überprüft und dem technologischen Fortschritt angepasst. Zur Sicherheit Ihrer Daten bieten wir auf unserer Webseite die Möglichkeit, sich unseren öffentlichen Schlüssel herunterzuladen und uns Anfragen per E-Mail verschlüsselt zu senden.
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Keine Datenübermittlung an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Soweit externe Dienstleister mit Ihren personenbezogenen Daten in Berührung kommen, haben wir durch rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt, dass diese die Vorschriften der Datenschutzgesetze einhalten.
Auskunftsrecht
Auf Anforderung teilen wir Ihnen schriftlich entsprechend dem geltenden Recht mit, ob und welche persönlichen Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Zusätzlich haben Sie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser personenbezogenen Daten im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
Auskunftsrecht
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von ihm verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:
- die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
- die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
- die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
- die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
- alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
Recht auf Berichtigung
Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
- wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
- der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
- wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Auf unserer Internetseite ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mailadresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.
Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.
Zweck der Datenverarbeitung
Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.
Die während des Absende-Vorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.
Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.
Bitte senden Sie uns hierzu eine formlose E-Mail an verwaltung@birek.de
Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
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Unser Dienstleister ist:
STRATO AG, Pascalstraße 10, 10587 Berlin, Deutschland
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Verwendetes Betriebssystem
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Hostname des zugreifenden Rechners
Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Webseitenbetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Webseite – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.
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§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Der Dienstleister stellt eine für ihn tätige natürliche Person („Beauftragter"), die der Auftraggeber zu seinem Datenschutzbeauftragten benennt. Der Beauftragte nimmt die Aufgaben nach Art. 39 DS-GVO wahr.
1.2 Die Pauschalvergütung nach § 4 umfasst:
a) laufende Unterrichtung und Beratung des Auftraggebers und seiner Beschäftigten; b) Überwachung der Einhaltung der DS-GVO, des BDSG und interner Datenschutzvorgaben, einschließlich der Prüfung vorhandener Verarbeitungstätigkeiten; c) eine Schulung je Vertragsjahr für die mit personenbezogenen Daten befassten Beschäftigten, Dauer bis zu 90 Minuten, durchgeführt per Videokonferenz oder über die Lernplattform des Dienstleisters; d) Mitwirkung bei betrieblichen Richtlinien zum Umgang mit personenbezogenen Daten; e) Begleitung bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 12, Art. 33, 34 DS-GVO), einschließlich vorbeugender und vorbereitender Maßnahmen; f) Tätigkeit als Anlaufstelle für betroffene Personen sowie Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Art. 39 Abs. 1 lit. d, e DS-GVO).
1.3 Der Pauschalumfang beträgt bis zu 2 Stunden je Kalendermonat. Weiterer Aufwand wird nach § 5 vergütet. Nicht abgerufene Stunden verfallen mit Ablauf des Kalenderquartals.
1.4 Die Leistung umfasst die gesetzlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Eine darüber hinausgehende Rechtsberatung im Sinne des RDG bleibt der anwaltlichen Vertretung des Auftraggebers vorbehalten.
§ 2 Beauftragter und Hilfspersonal
2.1 Der Beauftragte erfüllt die Anforderungen des Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Er erbringt die Leistungen vorrangig höchstpersönlich und darf sich durch Hilfspersonal als Ressource im Sinne von Art. 38 Abs. 2 DS-GVO unterstützen lassen. Hilfspersonal wählt er ausschließlich aus dem Kreis der für den Dienstleister tätigen Personen aus.
2.2 Der Dienstleister erhält das Fachwissen des Beauftragten aufrecht. Die dafür anfallenden Aufwendungen sind mit der Vergütung nach § 4 abgegolten.
2.3 Scheidet der Beauftragte beim Dienstleister aus, ist er für mehr als einen Monat durchgehend an der Leistungserbringung gehindert oder legt er sein Amt nieder, teilt der Dienstleister dies dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe des maßgeblichen Tages mit. Die Parteien vollziehen in diesem Fall einen Wechsel in der Person des Beauftragten: Der Auftraggeber beendet die bisherige Benennung zu diesem Tag und benennt den vom Dienstleister gestellten neuen Beauftragten. Bei sofortiger Amtsniederlegung erfolgt der Wechsel unverzüglich.
2.4 Der Auftraggeber darf aus wichtigem Grund einen Wechsel in der Person des Beauftragten verlangen.
2.5 Während der Vertragslaufzeit benennt der Auftraggeber den vom Dienstleister gestellten Beauftragten als seinen Datenschutzbeauftragten im Sinne von Art. 37 DS-GVO, § 38 Abs. 1 BDSG. Eine abweichende Benennung stimmen die Parteien vorab in Textform ab.
§ 3 Zusammenarbeit, Weisungsfreiheit, Mitwirkung
3.1 Nach Vertragsschluss treffen Auftraggeber und Beauftragter einvernehmliche organisatorische Absprachen in Textform (§ 126 b BGB). Diese betreffen die Eingliederung nach Art. 38 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 3 DS-GVO, den Umfang der Präsenz im Betrieb, die bereitgestellten Ressourcen und Kommunikationsmittel sowie den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen. Der Dienstleister erhält unverzüglich eine Kopie. Die Absprachen bewegen sich im Rahmen dieses Vertrags.
3.2 Der Beauftragte und sein Hilfspersonal arbeiten weisungsfrei (Art. 38 Abs. 3 DS-GVO). Eine Eingliederung erfolgt allein im Rahmen des Art. 38 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 3 DS-GVO. Gegenüber den Beschäftigten des Auftraggebers bestehen weder Weisungsrechte noch Vertretungsmacht.
3.3 Der Dienstleister erteilt dem Beauftragten und dessen Hilfspersonal keine Weisungen zur Ausübung des datenschutzrechtlichen Fachwissens. Gegenüber Beschäftigten des Dienstleisters, die als Hilfspersonal tätig sind, räumt er dem Beauftragten Weisungsrechte ein.
3.4 Der Auftraggeber bindet den Beauftragten ordnungsgemäß und frühzeitig in alle Fragen des Schutzes personenbezogener Daten ein (Art. 38 Abs. 1 DS-GVO). Er benennt einen Ansprechpartner, erteilt die erforderlichen Auskünfte, gewährt Zugang zu Verarbeitungsvorgängen und beantwortet Anfragen des Beauftragten innerhalb von zehn Werktagen. Verzögerungen aus dem Bereich des Auftraggebers verlängern die Leistungsfristen des Dienstleisters entsprechend.
§ 4 Pauschalvergütung
4.1 Für die Leistungen nach § 1 zahlt der Auftraggeber die im Auftragsformular genannte monatliche Pauschale.
4.2 Die Vergütung versteht sich netto. Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz außerhalb Zyperns schuldet der Auftraggeber die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren (Art. 196 MwStSystRL, in Deutschland § 13 b UStG). Im Übrigen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Leistungserbringung hinzu.
4.3 Der Dienstleister darf die Pauschale nach jeweils zwölf Vertragsmonaten anpassen, höchstens im Umfang der Veränderung des Harmonisierten Verbraucherpreisindex der Eurozone. Er kündigt die Anpassung 60 Tage im Voraus in Textform an. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 Prozent darf der Auftraggeber den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung in Textform kündigen.
§ 5 Zusatzleistungen nach Aufwand
5.1 Der Auftraggeber ruft Zusatzleistungen in Textform (§ 126 b BGB) ab. Der Dienstleister erbringt sie nach Terminabstimmung gegen 159,00 EUR netto je angefangene Stunde zuzüglich Auslagen nach § 7.
5.2 Gesondert vergütungspflichtig sind insbesondere:
a) Beratung bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DS-GVO); b) Besprechungen und Termine außerhalb des Sitzes des Auftraggebers; c) Vor-Ort-Prüfungen bei Auftragsverarbeitern, Subunternehmern und sonstigen Dienstleistern des Auftraggebers, insbesondere Kontrollen nach Art. 28 DS-GVO; d) Beantwortung von Grundsatzanfragen jenseits des Tagesgeschäfts, etwa zur datenschutzrechtlichen Machbarkeit neuer Geschäftsmodelle; e) datenschutzrechtliche Beurteilung konkreter Marketing-, Werbe- oder Vertriebsmaßnahmen; f) Aufbau, Bewertung oder Fortentwicklung eines Datenschutzmanagementsystems; g) Begleitung von Verfahren der Aufsichtsbehörde und von Betroffenenanfragen mit außergewöhnlichem Umfang.
§ 6 Rechnung und Zahlung
6.1 Die Pauschale ist im Voraus zum ersten Werktag eines jeden Kalendermonats fällig. Der Dienstleister stellt eine Dauerrechnung. Der Auftraggeber richtet einen Dauerauftrag ein oder erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat.
6.2 Vergütung nach § 5 ist innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.
6.3 Die Vergütung nach §§ 4 und 5 betrifft die Leistungen des Dienstleisters. Gesetzliche Ansprüche des Beauftragten auf Ressourcen nach Art. 38 Abs. 2 DS-GVO bleiben unberührt.
§ 7 Reisekosten und Auslagen
Reisezeiten sind mit der Vergütung nach §§ 4 und 5 abgegolten. Der Auftraggeber erstattet die Fahrtkosten mit 0,35 EUR je Kilometer zuzüglich Umsatzsteuer. Flug-, Bahn- und Transferkosten sowie Übernachtungen erstattet er nach Beleg; der Dienstleister stimmt sie vorab in Textform ab.
§ 8 Laufzeit, Kündigung, Abwicklung
8.1 Der Vertrag beginnt mit dem im Auftragsformular genannten Datum, ersatzweise mit dem Tag der Benennung des Beauftragten. Die Erstlaufzeit beträgt 36 Monate.
8.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 24 Monate. Die Verlängerung entfällt, wenn eine Partei spätestens 90 Kalendertage vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Textform (§ 126 b BGB) kündigt. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
8.3 Die Pauschalvergütung bleibt für die jeweils laufende Vertragsperiode geschuldet.
8.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere vor, wenn der Auftraggeber die Vergütung aus zwei aufeinanderfolgenden Monaten trotz Fristsetzung von 14 Tagen weiterhin schuldet, erforderliche Ressourcen oder Informationen nach Art. 38 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO trotz Fristsetzung vorenthält oder die Weisungsfreiheit nach Art. 38 Abs. 3 DS-GVO beeinträchtigt. Für den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Dienstleister trotz Fristsetzung einen Beauftragten schuldig bleibt, der Art. 37 Abs. 5 DS-GVO erfüllt.
8.5 Die Benennung des Beauftragten endet mit der Beendigung dieses Vertrags. Die Parteien sind sich einig, dass die Beendigung dieses Vertrags einen wichtigen Grund für die Abberufung im Sinne von § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 BDSG darstellt. Der Auftraggeber erklärt die Abberufung zum Beendigungszeitpunkt und benennt bei bestehender Benennungspflicht rechtzeitig einen neuen Datenschutzbeauftragten gegenüber der Aufsichtsbehörde.
8.6 Ein Wechsel in der Person des Beauftragten nach § 2 Ziffern 2.3 und 2.4 lässt Bestand und Laufzeit dieses Vertrags unberührt.
8.7 Nach Beendigung übergibt der Dienstleister die im Rahmen des Mandats erstellte Datenschutzdokumentation innerhalb von 30 Kalendertagen in einem gängigen elektronischen Format. Überlassene Unterlagen und Datenträger gibt er zurück oder löscht sie; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten. Die Verschwiegenheitspflichten nach § 10 gelten fort.
§ 9 Haftung
9.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Dienstleister begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf 300.000 EUR je Schadensfall. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.4 Der Dienstleister unterhält während der Vertragslaufzeit eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 300.000 EUR je Schadensfall und weist sie auf Anforderung nach.
9.5 Der Dienstleister haftet für das Verschulden des Beauftragten und des Hilfspersonals wie für eigenes Verschulden. Die Ziffern 9.1 bis 9.3 gelten zugunsten des Beauftragten und des Hilfspersonals entsprechend, soweit der Auftraggeber diese unmittelbar in Anspruch nimmt.
§ 10 Verschwiegenheit, Berufsgeheimnis, Datenschutz
10.1 Der Dienstleister verpflichtet alle für den Auftraggeber tätigen Personen vor Beginn der Leistungserbringung zugunsten des Auftraggebers zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Die Verpflichtung entspricht § 90 HGB und dem GeschGehG und gilt über das Ende der Tätigkeit hinaus.
10.2 Gehört der Auftraggeber zu den in § 203 StGB genannten Berufsgeheimnisträgern, wirken der Beauftragte und sein Hilfspersonal als sonstige mitwirkende Personen im Sinne von § 203 Abs. 3 StGB mit. Der Dienstleister verpflichtet sie förmlich zur Geheimhaltung nach § 203 Abs. 4 StGB und legt die Verpflichtungserklärungen auf Anforderung vor.
10.3 Den Parteien sind die Verschwiegenheitspflicht des Beauftragten nach § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 5 S. 2 BDSG und der Straftatbestand des § 203 Abs. 2 a StGB bekannt.
10.4 Der Beauftragte kündigt eine von ihm ausgehende Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde dem Auftraggeber vorab an, damit dieser zeitnah für Abhilfe sorgen kann. Seine Freiheit zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde nach Art. 38 Abs. 3, Art. 39 Abs. 1 lit. d, e DS-GVO bleibt unberührt.
10.5 Der Dienstleister wird im Rahmen dieses Vertrags als eigenständig Verantwortlicher tätig. Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO liegt nicht vor.
10.6 Der Dienstleister verarbeitet die Vorgänge des Auftraggebers in logisch getrennten, mandantenbezogenen Systembereichen. Zugriff erhalten allein die für dieses Mandat tätigen Personen.
10.7 Der Auftraggeber darf die Benennung des Beauftragten bei berechtigtem Interesse gegenüber Dritten offenlegen, etwa gegenüber der Aufsichtsbehörde oder seinen Auftraggebern. Den Inhalt dieses Vertrags behandelt er vertraulich. Eine Offenlegung gegenüber gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträgern sowie eine gesetzlich oder behördlich angeordnete Offenlegung bleiben zulässig.
10.8 Der Dienstleister nennt den Auftraggeber als Referenz, sobald dieser in Textform zustimmt.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Diese Rechtswahl gilt auch für Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Beauftragten oder dessen Hilfspersonal, soweit sie mit diesem Vertrag zusammenhängen.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Paphos/ Cyprus, sofern der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Dienstleister darf den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
11.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Kündigungserklärungen bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Individuell getroffene Abreden gehen vor (§ 305 b BGB).
11.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 01.01.2023
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Steuernummer / VAT ID: CY10420847K
Vertrag
§ 1 Zweck des Vertrages
Zweck des Vertrages ist die Regelung der Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (BIREKGROUP Ltd. im Zusammenhang mit der Benennung des Auftragnehmers zur Meldestelle des Auftraggebers.
§ 2 Benennung zur Meldestelle
(1) Der Auftraggeber benennt den Auftragnehmer in der Erfüllung seiner Pflicht aus § 12 I 1 HinSchG zur Meldestelle.
(2) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die Benennung gesondert in Textform bestätigen. Auf Wunsch kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine geeignete Vorlage zur Verfügung stellen.
(3) Der Auftraggeber teilt die zum Zwecke von Meldungen benötigten Kontaktdaten des Auftragnehmers seinen Beschäftigten mit. Dazu gehört in jedem Fall die zur Meldung eingerichtete Telefonnummer. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber geeignete Informationen zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer ist insoweit mit der Weitergabe dieser Informationen einverstanden.
§ 3 Allgemeine Leistungen des Auftragnehmers
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers beschränken sich – soweit nicht zusätzlich in diesem Vertrag oder gesondert schriftlich zwischen den Parteien vereinbart – auf die Aufgaben, die nach §§ 7ff, 13 HinSchG der Meldestelle obliegen. Dies sind:
• Das Betreiben von Meldekanälen nach § 16 HinSchG in Form von einer Webapp (sofern nicht abweichend https://(Firmenname).hinweis.digital
• Die Dokumentation von Meldungen nach § 11 HinSchG
• Das Führen von Verfahren nach § 17 HinSchG
• Das Ergreifen von Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG
• Das Bereithalten klarer und leicht zugänglicher Informationen über externe Meldeverfahren und einschlägiger Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen und sonstiger Stellen der Europäischen Union für Beschäftigte.
(2) Der Auftragnehmer erfüllt die Aufgaben der Meldestelle nach den Grundsätzen der gewissenhaften Berufsausführung. Art und Umfang der Durchführung der Aufgaben liegen im pflichtgemäßen Ermessen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bestimmt – unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers – über seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
(3) Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass er zu üblichen Bürozeiten telefonisch oder über Meldungen über die Webapp erreichbar ist und Meldungen abhängig von Art und Umfang der Meldung zeitnah bearbeitet werden.
(4) Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass er die ihm nach der HinSchG zugewiesenen Aufgaben und Pflichten selbst einhält. Der Auftragnehmer ist außer den in Abs. 1 genannten und ggf. gesondert
vereinbarten Leistungen nicht verantwortlich für die Einhaltung von Pflichten, die sich aus dem HinSchG für den Auftraggeber ergeben. Er steht insoweit nur auf Anfrage des Auftraggebers beratend zur Verfügung.
(5) Der Auftragnehmer sorgt selbst für den Erwerb und Erhalt der für den Betrieb einer Meldestelle erforderlichen Fachkunde (§ 15 II HinSchG).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Beschäftigten ordnungsgemäß und frühzeitig über die Funktionsweise und die Erreichbarkeit der Meldestelle unter-richtet werden. Hierfür wird der Auftraggeber auch innerhalb seiner Organisation entsprechende Maßnahmen treffen.
(2) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen zentralen Ansprechpartner zu benennen.
(3) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für die vollständige Bearbeitung der Anfrage erforderlichen Tatsachen und Umstände mitteilen. Sollten Informationen fehlen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinweisen. Eine Meldung kann nicht zeitnah bearbeitet werden, wenn vom Auftragnehmer angeforderte Unterlagen fehlen.
§ 5 Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer wird alle Informationen, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erhält, vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer darf diese Informationen nur für Zwecke der Erfüllung seiner Aufgaben als Meldestelle nutzen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, die Informationen ganz oder teilweise zu anderen Zwecken zu nutzen oder die Informationen Dritten zugänglich zu machen.
(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt insbesondere wie in § 8f. HinSchG geregelt.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beschäftigte und weitere Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers im gleichen Umfang zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer einen Nachweis der Durchführung der Verpflichtung verlangen.
(4) Soweit für die Bearbeitung von Meldungen die Mitwirkung externer Personen erforderlich oder geboten ist, darf der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers Informationen an fachkundige Personen übermitteln. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass die betreffenden Empfänger der Informationen diese vertraulich behandeln und nur für die Zwecke verarbeiten und nutzen, für die sie die Daten erhalten haben.
§ 6 Vergütung
(1) Die Tätigkeit des Auftragnehmers als Meldestelle des Auftraggebers wird mit einer Monatspauschale in Höhe der Kaufgebühr vergütet. Durch die Monatspauschale sind 1 Stunde Arbeitsaufwand inkludiert.
(2) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils zu Beginn eines Monats, den Monat in Rechnung stellen.
(3) Die Vergütung sofort zur Zahlung fällig.
(4) Die Parteien sind sich darüber einig, dass für Rechnungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber sowie Aufzeichnungen nach Absatz 2 die Textform ausreichend ist. Der Auftragnehmer wird seine Rechnung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail im PDF-Format übermitteln.
§ 7 Datenschutz und Informationssicherheit
(1) Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass er alle Informationen, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erlangt, in einer dem Stand der Technik entsprechenden Weise vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte schützt.
(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei einer elektronischen Kommunikation über das Internet nie ganz ausgeschlossen werden kann, dass eine unbefugte Kenntnisnahme von Inhalten der
Kommunikation durch Dritte stattfindet. Der Auftragnehmer bietet die verschlüsselte Kommunikation per E-Mail auf Basis von PGP/OpenPGP oder S/MIME an. Der für die Kommunikation erforderliche öffentliche Schlüssel wird auf Anfrage übermittelt.
§ 8 Vertragsdauer
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt zum Zeitpunkt der Bestellung und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 36Monaten.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, gekündigt werden. Erfolgt keine, oder eine nicht fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Vereinbarung um jeweils weitere 24 Monate. Ein außerordentliches Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
(5) Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommt.