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Angaben gemäß § 5 TMG:

Birekgroup Limited

Telefon: +357 (95) 574212
E-Mail: office@birekgroup.de
Webseite: www.birekgroup.de

Vertreten durch Nenad Birek
Geschäftssitz: Office 303, 28 Kinira, 8011 Paphos, Zypern

Steuernummer / VAT ID: CY10420847K

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Allgemein Datenschutzhinweise

Name und Anschrift des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, der sonstigen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Vorschriften sowie Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:

Birekgroup Limited

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Weitere Einzelheiten zur verantwortlichen Stelle können Sie unserem Impressum entnehmen.

Wir möchten Sie nachfolgend darüber informieren, welche Daten Ihres Besuchs zu welchen Zwecken verwendet werden. Sollten darüber hinaus noch Fragen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten offen bleiben, können Sie sich gerne an unsere Datenschutzbeauftragte wenden.

Was sind personenbezogene Daten?

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist im Bundesdatenschutzgesetz definiert. Danach sind dies Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Darunter fallen also beispielsweise Ihr bürgerlicher Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihr Geburtsdatum.

Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Webseite sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften erforderlich ist.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

Kontakt

Personenbezogene Daten werden durch uns erfasst, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen, beispielsweise wenn Sie mit uns in Kontakt treten. Die uns auf diese Weise übermittelten personenbezogenen Daten werden wir selbstverständlich ausschließlich für den Zweck verwenden, zu dem Sie uns diese bei der Kontaktierung zur Verfügung stellen. Diese Angaben dienen uns zur Konkretisierung Ihrer Anfrage und zur verbesserten Abwicklung Ihres Anliegens. Eine Mitteilung dieser Angaben erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis und mit Ihrer Einwilligung. Soweit es sich hierbei um Angaben zu Kommunikationskanälen (beispielsweise E-Mail-Adresse, Telefonnummer) handelt, willigen Sie außerdem ein, dass wir Sie ggf. auch über diesen Kommunikationskanal kontaktieren, um Ihr Anliegen zu beantworten.

Ihre Einwilligungserklärungen können Sie selbstverständlich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Sicherheit

Wir haben umfangreiche technische und betriebliche Schutzvorkehrungen getroffen, um Ihre Daten vor zufälligen oder vorsätzlichen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsverfahren werden regelmäßig überprüft und dem technologischen Fortschritt angepasst. Zur Sicherheit Ihrer Daten bieten wir auf unserer Webseite die Möglichkeit, sich unseren öffentlichen Schlüssel herunterzuladen und uns Anfragen per E-Mail verschlüsselt zu senden.

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Keine Datenübermittlung an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Soweit externe Dienstleister mit Ihren personenbezogenen Daten in Berührung kommen, haben wir durch rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt, dass diese die Vorschriften der Datenschutzgesetze einhalten.

Auskunftsrecht

Auf Anforderung teilen wir Ihnen schriftlich entsprechend dem geltenden Recht mit, ob und welche persönlichen Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Zusätzlich haben Sie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser personenbezogenen Daten im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Rechte betroffener Personen

Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von ihm verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

  1. die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
  2. die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
  3. die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
  4. die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
  5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  7. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
  8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.



Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

  1. wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  4. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Internetseite ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mailadresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

Zweck der Datenverarbeitung

Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.

Die während des Absende-Vorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Bitte senden Sie uns hierzu eine formlose E-Mail an verwaltung@birek.de

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

Hosting

Die Webseite wird auf Servern von einem durch uns beauftragten Dienstleister gehostet.

Unser Dienstleister ist:

STRATO AG, Pascalstraße 10, 10587 Berlin, Deutschland

Die Server erheben und speichern automatisch Informationen in sogenannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser beim Besuch der Webseite automatisch übermittelt. Die gespeicherten Informationen sind:

Browsertyp und Browserversion
Verwendetes Betriebssystem
Referrer URL
Hostname des zugreifenden Rechners
Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Webseitenbetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Webseite – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Der Standort des Servers der Webseite liegt geografisch in Deutschland.

Cookie Richtlinie

Cookie

1. Einführung

Unsere Website, https://birekgroup.de (im folgenden: „Die Website“) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden all diese unter „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir dich über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine einfache kleine Datei, die gemeinsam mit den Seiten einer Internetadresse versendet und vom Webbrowser auf dem PC oder einem anderen Gerät gespeichert werden kann. Die darin gespeicherten Informationen können während folgender Besuche zu unseren oder den Servern relevanter Drittanbieter gesendet werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Teil des Programmcodes, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf deinem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web Beacon?

Ein Web-Bacon (auch Pixel-Tag genannt), ist ein kleines unsichtbares Textfragment oder Bild auf einer Website, das benutzt wird, um den Verkehr auf der Website zu überwachen. Um dies zu ermöglichen, werden diverse Daten von dir mittels Web-Beacon gespeichert.

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6. Cookies

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8. Deine Rechte in Bezug auf persönliche Daten

Du hast in Bezug auf deine persönlichen Daten die folgenden Rechte: Du hast das Recht zu wissen, warum deine persönlichen Daten gebraucht werden, was mit ihnen passiert und wie lange diese verwahrt werden. Zugriffsrecht: Du hast das Recht, deine uns bekannten persönlichen Daten einzusehen. Recht auf Berichtigung: Du hast das Recht, wann immer du wünschst, deine persönlichen Daten zu ergänzen, zu korrigieren sowie gelöscht oder blockiert zu bekommen. Wenn du uns dein Einverständnis zur Verarbeitung deiner Daten gegeben hast, hast du das Recht dieses Einverständnis zu widerrufen und deine persönlichen Daten löschen zu lassen. Recht auf Datentransfer deiner Daten: Du hast das Recht, alle deine persönlichen Daten von einem Kontrolleur anzufordern und in ihrer Gesamtheit zu einem anderen Kontrolleur zu transferieren. Widerspruchsrecht: Du kannst der Verarbeitung deiner Daten widersprechen. Wir entsprechen dem, es sei denn, es gibt berechtigte Gründe für die Verarbeitung. Um diese Rechte auszuüben, kontaktiere uns bitte. Bitte beziehe dich auf die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn du eine Beschwerde darüber hast, wie wir ihre Daten behandeln würden wir diese gerne hören, aber du hast auch das Recht diese an die Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) zu richten.

9. Aktivierung/Deaktivierung und Löschen von Cookies

Du kannst deinen Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Du kannst auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen deines Internetbrowsers so zu ändern, dass du jedes Mal eine Nachricht erhältst, wenn ein Cookie gesetzt wird. Weitere Informationen zu diesen Optionen findest du in den Anweisungen im Hilfebereich deines Browsers. Bitte nimm zur Kenntnis, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn du die Cookies in deinem Browser löschst, werden diese neu platziert, wenn du unsere Website erneut besuchst.

10. Kontaktdaten

Für Fragen und/oder Kommentare über unsere Cookie-Richtlinien und diese Aussage kontaktiere uns bitte mittels der folgenden Kontaktdaten:

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§ 1 Vertragsgegenstand

Der Dienstleister übernimmt im Zusammenhang mit der Benennung einer für ihn tätigen natürlichen Person zum externen Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers für den Auftraggeber die Erbringung von Leistungen eines Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe dieses Geschäftsbesorgungsvertrages.

Dabei sind von der unter § 4 vereinbarten Pauschalvergütung sind folgende Tätigkeiten erfasst:

– die Überprüfung von vorhandenen Verarbeitungsvorgängen auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit;

– die Schulung (ein Mal pro Jahr) der mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten befassten Mitarbeiter des Auftraggebers bezüglich der Erfordernisse des Datenschutzes, wobei diese Schulung online (z.B. durch Videos oder Skype usw.) erfolgt;

– die Mitwirkung bei der Erstellung betrieblicher Anweisungen und Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten, etwa hinsichtlich des Umgangs mit E-Mail und Internet am Arbeitsplatz;

– alle begleitenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit Sachverhalten betreffend Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten („Datenschutzverletzungen“, Art. 4 Nr. 12 DS-GVO, Art. 33 DS-GVO), einschließlich vorbeugender Maßnahmen zur Verhinderung und vorbereitender Maßnahmen im Hinblick auf adäquate Reaktionen.


§ 2 Pflichten der Parteien

2.1 Der Dienstleister stellt einen den Anforderungen des Art. 38 BDSG (neu) entsprechenden Beauftragten für den Auftraggeber. Der Dienstleister wird seine Verpflichtungen aus diesem Dienstvertrag durch den Beauftragten erfüllen.

Der Beauftragte wird diese Pflichten vorrangig höchstpersönlich erfüllen. Unbeschadet dessen ist der Beauftragte berechtigt, sich bei der Erbringung der vom Dienstleister geschuldeten Leistungen durch Hilfspersonal als Ressourcen i. S. v. Art. 38 Abs. 2 DS-GVO unterstützen zu lassen.

2.2 Der Dienstleister sichert dem Auftraggeber zu, jederzeit über eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern zu verfügen, die der Beauftragte als Hilfspersonal einsetzen kann. Alle für den Dienstleister tätigen Personen haben diesem gegenüber vertraglich zugesichert, im Falle ihrer Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers ihr Hilfspersonal nur aus den Reihen der Mitarbeiter des Dienstleisters auszuwählen.

2.3 Der Dienstleister ist verpflichtet, das Fachwissen des Beauftragten i. S. v. Art. 37 Abs. 5 DS-GVO aufrecht zu erhalten. Diesbezügliche Aufwendungen sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

2.4 Ist für den Dienstleister erkennbar, dass der Beauftragte künftig nicht mehr für ihn tätig oder für einen durchgehenden Zeitraum von mehr als einem Monat an der Leistungserbringung gehindert sein wird, wird der Dienstleister dem Auftraggeber unverzüglich den voraussichtlichen Tag des Ausscheidens des Beauftragten beim Dienstleister oder den Tag des Eintritts des Leistungshindernisses mitteilen. Die Parteien sind sich einig, dass in einem solchen Fall ein Wechsel in der Person des Beauftragten notwendig ist. Hierfür gilt § 2 Ziffer 2.1 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber die Benennung des bisherigen Beauftragten zum Tag seines Ausscheidens oder des Beginns der Verhinderung beenden und den neuen Beauftragten benennen wird.

2.5 § 2 Ziffer 2.4 gilt entsprechend, falls der Beauftragte gegenüber dem Auftraggeber sein Amt niederlegen sollte. Wird das Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt, gilt § 2 Ziffer 2.4 mit der Maßgabe, dass der Wechsel des Beauftragten unverzüglich zu vollziehen ist.

2.6 Der Auftraggeber sichert zu, während der Laufzeit dieses Dienstvertrags ausschließlich Mitarbeiter des Dienstleisters zum Datenschutzbeauftragten i. S. d. Art. 37 DSGVO, §§ 5 Abs. 1, 38 Abs. 1 BDSG n. F. zu benennen.


§ 3 Organisatorische Absprachen, kein Weisungsrecht

3.1 Nach Abschluss dieses Dienstvertrags wird der Auftraggeber mit dem Beauftragten organisatorische Absprachen einvernehmlich treffen. Diese betreffen insbesondere die Eingliederung des Beauftragten i. S. v. Art. 38 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 3 DS-GVO und den Umfang der Präsenz des Beauftragten im Betrieb des Auftraggebers sowie die vom Auftraggeber dem Beauftragten zur Verfügung zu stellenden Ressourcen zur Erfüllung seiner Aufgaben sowie die zu stellenden Kommunikationsmittel für den Kontakt der Arbeitnehmer und Kunden des Auftraggebers sowie sonstigen betroffenen Personen unmittelbar und ausschließlich mit dem Beauftragten und den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen. Diese einvernehmlichen Konkretisierungen der Zusammenarbeit bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und werden dem Dienstleister unaufgefordert und unverzüglich in Kopie überlassen. Abweichungen von diesem Dienstvertrag sind nicht zulässig.

3.2 Dem Auftraggeber werden keinerlei Weisungsrechte gegenüber dem Beauftragten oder dessen Hilfspersonal eingeräumt. Einer weitergehenden Eingliederung des Beauftragten als gem. Art. 38 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 3 DS-GVO erforderlich, wird sich der Auftraggeber in Ansehung aller für den Dienstleister tätigen Personen enthalten. Dem Dienstleister und dem Beauftragten werden keinerlei Weisungsrechtegegenüber den Mitarbeitern des Auftraggebers und kein Recht zur Vertretung des Auftraggebers eingeräumt.

3.3 Der Dienstleister sichert dem Auftraggeber zu, dass er dem Beauftragten und dessen Hilfspersonal keine Weisungen in Bezug auf die Ausübung des Fachwissens auf dem Gebiet des Datenschutzes erteilen wird, ferner, dass er dem Beauftragten Weisungsrechte gegenüber anderen Arbeitnehmern des Dienstleisters einräumen wird, soweit diese als Hilfspersonal bei der Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber tätig sind.


§ 4 Pauschalvergütung

4.1 Die in § 1 genannten Leistungen erbringt der Dienstleister gegen eine pauschale monatliche Vergütung in Höhe der im Vertrag genannten Summe zzgl. MwSt. in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 19%), soweit einzelne Leistungen nicht ausdrücklich durch § 5 ausgenommen sind.


§ 5

5.1 Aufwandsbezogene Vergütung

Die in Ziffer 5.2 aufgezählten Leistungen erbringtder Dienstleister nur gegen eine zusätzliche Vergütung.

5.2 Die nachfolgenden Leistungen können vom Auftraggeber jederzeit durch Anforderung in Textform (§ 126 b BGB) gegenüber dem Dienstleister in Anspruch genommen werden. Aufwände, die Mehrarbeit über die in § 1 genannten Leistungen darstellen, sind mit 159,00 netto (zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer), zzgl. Spesen und gegebenenfalls erforderlicher An- / Abfahrten des Dienstleisters zu vergüten. Gesondert vergütungspflichtig sind:

– die Beratung bei der Durchführung der Datenschutz- Folgenabschätzung von Verarbeitungen, die voraussichtlich hohe Risiken für Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen haben (Art. 35 DS-GVO);

– die Wahrnehmung von Besprechungen und anderen Terminen, die nicht am Sitz des Auftraggebers stattfinden;

– die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen („Audits“) bei bei Subunternehmern, Vorlieferanten oder anderen für den Auftraggeber tätigen Dienstleistern, insbesondere die Durchführung von Kontrollen im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhältnissen i. S. v. Art. 28 DS-GVO;

– die Beantwortung konkreter Anfragen von Beschäftigten oder der Unternehmensleitung zum Datenschutz jenseits des Tagesgeschäfts (z. B. datenschutzrechtliche Machbarkeit neuer Geschäftsmodelle);

– die datenschutzrechtliche Beurteilung von konkreten Marketing-, Werbe- oder Vertriebsmaßnahmen (z. B. Durchführung von Gewinnspielen) sowie

– der Aufbau, die Bewertung oder Fortentwicklung eines etwaig vorhandenen, umfassenden Datenschutzmanagementsystems oder Teile desselben z.B. nach den Empfehlungen der IT-Grundschutz- Kataloge des BSI.


§ 6 Rechnung, Leistungsnachweise

6.1 Die Pauschalvergütung nach § 4 ist im Voraus eines jeden Kalendermonats fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich einen Dauerauftrag zu Gunsten des Auftragnehmers einzurichten. Es wird eine Dauerrechnung erstellt.

6.2 Die Vergütung nach § 5 wird nach gesonderter Vereinbarung und Rechnungsstellung fällig und ist von dem Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Zugang zu begleichen.

6.3 Bei den in §§ 4 und 5 genannten Honoraren handelt sich hierbei nur um die Vergütung für die Leistungen des Dienstleisters. Die gesetzlichen Ansprüche des Beauftragten werden dadurch nicht berührt. Insoweit ist § 7 zu beachten.

6.4 Die Vergütung versteht sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe im Zeitpunkt der Leistungserbringung.


§ 7 Aufwendungen des Dienstleisters

Die durch An- und Abreise zum Sitz des Auftraggebers verursachten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. In diesem Zusammenhang entstehende Aufwendungen sind mit der Vergütung nach §§ 4, 5 abgegolten. Vergütet wird lediglich der Aufwand. Dies wie folgt: Pro Kilometer werden 0,35 Euro zzgl. der jeweils geltenden MwSt. berechnet. Sollte eine Hotelübernachtung notwendig sein, ist dies im Vorfeld abzustimmen und sodann wie vereinbart zu vergüten.


8.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 9 Haftung

9.1 Die Haftung des Dienstleisters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung für jeden Schadensfall auf die Höhe der nachzuweisenden Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung (300.000 Euro) beschränkt.

9.2 Ziffer 9.1 findet keine Anwendung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn der Beauftragte oder seine Ressourcen den Schaden vorsätzlich verursacht hat.

9.3 Der Dienstleister haftet dem Auftraggeber für das Verschulden des von ihm eingesetzten Beauftragten und des von diesem eingesetzten Hilfspersonals wie für eigenes Verschulden. Ziffern 9.1 und 9.2 gelten für den Fall einer Inanspruchnahme des Beauftragten oder des Hilfspersonals durch den Auftraggeber zugunsten des Beauftragten und des Hilfspersonals entsprechend.


§ 10 Verschiedenes

10.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, jeweils vor Beginn der Leistungserbringung für den Auftraggeber die in diesem Zusammenhang tätigen Personen

– zugunsten des Auftraggebers auf die Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers zu verpflichten, so dass die jeweils tätige Person diese Geheimnisse entsprechend § 90 HGB wie ein Handelsvertreter zu schützen hat, auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber.

– anzuweisen, dass der Anschein einer Vertretung des Auftraggebers zu vermeiden ist. Dies gilt insbesondere bei der unmittelbaren Beantwortung von Anfragen betroffener Personen durch den Beauftragten.

– anzuweisen, dass den gesetzlich vorgesehenen Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) gegenüber dem Auftraggeber dadurch Rechnung zu tragen ist, dass der Beauftragte dem Auftraggeber eine von ihm ausgehende unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde vorab ankündigen soll, um dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, zeitnah für Abhilfe zu sorgen und dadurch eine Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde zu vermeiden.

10.2 Beiden Parteien und dem qualifizierten Personal des Dienstleisters sind die dem Beauftragten aus seiner Benennung zum Datenschutzbeauftragten erwachsende Verschwiegenheitsverpflichtung gem. § 38 Abs. 2 BDSG n. F. i. V. m. § 6 Abs. 5 S. 2 BDSG n. F. sowie der Straftatbestand des § 203 Abs. 2 a StGB bekannt.

10.3 Der Auftraggeber darf die Benennung des Beauftragten bei berechtigtem Interesse gegenüber Dritten offenlegen, etwa gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde oder seinen Auftraggebern bei einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO. Dieser Dienstvertrag ist vom Auftraggeber grundsätzlich geheim zu halten. Auch Teile davon dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher (§ 126 Abs. 1 BGB), in jedem Einzelfall erneut einzuholender Zustimmung des Dienstleisters gegenüber Dritten offengelegt werden. Dies gilt nicht für eine Offenlegung des Vertrags, soweit der Auftraggeber dazu gesetzlich oder kraft behördlicher Anordnung verpflichtet ist oder sie gegenüber einem Dritten erfolgt, der von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet und vomAuftraggeber angewiesen ist, den Vertrag im Übrigen geheim zu halten.

10.4 Ungeachtet seiner Verpflichtung aus Art. 32 Abs. 1 DS-GVO garantiert der Dienstleister dem Auftraggeber eine physikalische Trennung von den Vorgängen anderer Auftraggeber.


§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Dienstvertrag beurteilen sich nach deutschem Recht. Der Auftraggeber bindet sich an diese Festlegung auch für Streitigkeiten zwischen ihm und dem Beauftragten und/oder dem Hilfspersonal des Beauftragten, soweit diese Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Dienstvertrag stehen.

11.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Dienstvertrags, die Erklärung einer Kündigung sowie die Abänderung dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 Abs. 1, 2 BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


Stand: 01.01.2023


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Vertrag


§ 1 Zweck des Vertrages

Zweck des Vertrages ist die Regelung der Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (BIREKGROUP Ltd. im Zusammenhang mit der Benennung des Auftragnehmers zur Meldestelle des Auftraggebers.

 

§ 2 Benennung zur Meldestelle

(1) Der Auftraggeber benennt den Auftragnehmer in der Erfüllung seiner Pflicht aus § 12 I 1 HinSchG zur Meldestelle.

(2) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die Benennung gesondert in Textform bestätigen. Auf Wunsch kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine geeignete Vorlage zur Verfügung stellen.

(3) Der Auftraggeber teilt die zum Zwecke von Meldungen benötigten Kontaktdaten des Auftragnehmers seinen Beschäftigten mit. Dazu gehört in jedem Fall die zur Meldung eingerichtete Telefonnummer. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber geeignete Informationen zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer ist insoweit mit der Weitergabe dieser Informationen einverstanden.

 

§ 3 Allgemeine Leistungen des Auftragnehmers

(1) Die Leistungen des Auftragnehmers beschränken sich – soweit nicht zusätzlich in diesem Vertrag oder gesondert schriftlich zwischen den Parteien vereinbart – auf die Aufgaben, die nach §§ 7ff, 13 HinSchG der Meldestelle obliegen. Dies sind:

• Das Betreiben von Meldekanälen nach § 16 HinSchG in Form von einer Webapp (sofern nicht abweichend https://(Firmenname).hinweis.digital

• Die Dokumentation von Meldungen nach § 11 HinSchG

• Das Führen von Verfahren nach § 17 HinSchG

• Das Ergreifen von Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG

• Das Bereithalten klarer und leicht zugänglicher Informationen über externe Meldeverfahren und einschlägiger Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen und sonstiger Stellen der Europäischen Union für Beschäftigte.

(2) Der Auftragnehmer erfüllt die Aufgaben der Meldestelle nach den Grundsätzen der gewissenhaften Berufsausführung. Art und Umfang der Durchführung der Aufgaben liegen im pflichtgemäßen Ermessen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bestimmt – unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers – über seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

(3) Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass er zu üblichen Bürozeiten telefonisch oder über Meldungen über die Webapp erreichbar ist und Meldungen abhängig von Art und Umfang der Meldung zeitnah bearbeitet werden.

(4) Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass er die ihm nach der HinSchG zugewiesenen Aufgaben und Pflichten selbst einhält. Der Auftragnehmer ist außer den in Abs. 1 genannten und ggf. gesondert

vereinbarten Leistungen nicht verantwortlich für die Einhaltung von Pflichten, die sich aus dem HinSchG für den Auftraggeber ergeben. Er steht insoweit nur auf Anfrage des Auftraggebers beratend zur Verfügung.

(5) Der Auftragnehmer sorgt selbst für den Erwerb und Erhalt der für den Betrieb einer Meldestelle erforderlichen Fachkunde (§ 15 II HinSchG).

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Beschäftigten ordnungsgemäß und frühzeitig über die Funktionsweise und die Erreichbarkeit der Meldestelle unter-richtet werden. Hierfür wird der Auftraggeber auch innerhalb seiner Organisation entsprechende Maßnahmen treffen.

(2) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen zentralen Ansprechpartner zu benennen.

(3) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für die vollständige Bearbeitung der Anfrage erforderlichen Tatsachen und Umstände mitteilen. Sollten Informationen fehlen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinweisen. Eine Meldung kann nicht zeitnah bearbeitet werden, wenn vom Auftragnehmer angeforderte Unterlagen fehlen.

§ 5 Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer wird alle Informationen, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erhält, vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer darf diese Informationen nur für Zwecke der Erfüllung seiner Aufgaben als Meldestelle nutzen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, die Informationen ganz oder teilweise zu anderen Zwecken zu nutzen oder die Informationen Dritten zugänglich zu machen.

(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt insbesondere wie in § 8f. HinSchG geregelt.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beschäftigte und weitere Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers im gleichen Umfang zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer einen Nachweis der Durchführung der Verpflichtung verlangen.

(4) Soweit für die Bearbeitung von Meldungen die Mitwirkung externer Personen erforderlich oder geboten ist, darf der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers Informationen an fachkundige Personen übermitteln. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass die betreffenden Empfänger der Informationen diese vertraulich behandeln und nur für die Zwecke verarbeiten und nutzen, für die sie die Daten erhalten haben.


§ 6 Vergütung

(1) Die Tätigkeit des Auftragnehmers als Meldestelle des Auftraggebers wird mit einer Monatspauschale in Höhe der Kaufgebühr vergütet. Durch die Monatspauschale sind 1 Stunde Arbeitsaufwand inkludiert.

(2) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils zu Beginn eines Monats, den Monat in Rechnung stellen.

(3) Die Vergütung sofort zur Zahlung fällig.

(4) Die Parteien sind sich darüber einig, dass für Rechnungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber sowie Aufzeichnungen nach Absatz 2 die Textform ausreichend ist. Der Auftragnehmer wird seine Rechnung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail im PDF-Format übermitteln.


§ 7 Datenschutz und Informationssicherheit

(1) Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass er alle Informationen, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erlangt, in einer dem Stand der Technik entsprechenden Weise vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte schützt.

(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei einer elektronischen Kommunikation über das Internet nie ganz ausgeschlossen werden kann, dass eine unbefugte Kenntnisnahme von Inhalten der

Kommunikation durch Dritte stattfindet. Der Auftragnehmer bietet die verschlüsselte Kommunikation per E-Mail auf Basis von PGP/OpenPGP oder S/MIME an. Der für die Kommunikation erforderliche öffentliche Schlüssel wird auf Anfrage übermittelt.


§ 8 Vertragsdauer

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt zum Zeitpunkt der Bestellung und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 36Monaten.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, gekündigt werden. Erfolgt keine, oder eine nicht fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Vereinbarung um jeweils weitere 24 Monate. Ein außerordentliches Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.


§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

(5) Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommt.


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